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2003

1. BVG-Revision aus der Optik der Aufsicht

Vortrag von Erich Peter anlässlich der ASIP-Veranstaltung "2. Verordnungspaket der BVV2 im Rahmen der 1. BVG-Revision" am 18.08.2004 im Kongresshaus Zürich

  • Inkrafttreten Revisionen BVG resp. BVV 2
  • Was ändert sich für das BVS
  • Für Aufsichtsbehörde relevante Änderungen
    - Transparenz / Information
    - Rückstellungen und Schwankungsreserven
    - Aufbewahrung von Vorsorgeunterlagen
    - Vermögensverwaltung
    - Neue Begünstigtenordnung
    - Teilliquidation
  • Allgemeines zur Prüfung von Reglementen durch das BVS

Leitfaden für Stiftungsräte

Führungsaufgaben / Führungsprozesse

Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich, April 2004

Die Aufgaben der Stiftungsräte von Vorsorgeeinrichtungen sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. ... Stiftungsräte stehen somit vor einer grossen Herausforderung. Mit dem "Leitfaden" hat das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (BVS) ein handliches Arbeitsinstrument entworfen. Mit der Publikation dieser Broschüre nimmt das BVS den Artikel 51 Absatz 6 BVG ernst: Das oberste paritätische Organ einer Vorsorgeeinrichtung erhält mit dem Leitfaden eine wertvolle Orientierungshilfe, wie es seine Führungsaufgabe wahrnehmen kann.

Leitfaden für Stiftungsräte [PDF, 791.81 KB]

Kontrollstellen-Bestätigung bei Unterdeckung / eingeschränkter Risikofähigkeit 

Gemeinsamer Mustertext des Amtes für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (BVS) und der Treuhand-Kammer

von Erich Peter, in: Schweizer Personalvorsorge (VPS) 10/03

Seit dem Einbruch der Finanzmärkte sind viele Vorsorgeeinrichtungen in eine Deckungslücke geraten. Auch wenn diese Deckungslücken teilweise nur gering sind, ist jede Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, eine Deckungslücke mittels Sanierungsmassnahmen zu beheben. Im März 2002 hat das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (BVS) sein Merkblatt "Meldung von Deckungslücken / Massnahmen (Art. 44 BVV2)" veröffentlicht. Darin werden u.a. die Anforderungen an die Meldung der Deckungslücke nach Art. 44 BVV2 und die Berechnung der Unterdeckung dargestellt, welche vom Bundesrat per 1. Juli 2003 im revidierten Art. 44 BVV2 übernommen worden ist. Weiter geht das BVS in diesem Merkblatt auch auf die Steuerung der finanziellen Lage durch das Führungsorgan und auf die Darstellung der eingeschränkten Risikofähigkeit in der Jahresrechnung ein. Schliesslich spricht sich Ziff. 5 des Merkblattes über die Aufgaben der Kontrollstelle bei eingeschränkter Risikofähigkeit aus.

Der Einkauf von Beitragsjahren in der Zweiten Säule

von Erich Peter / Hermann Walser, in: Steuer Revue Nr. 7-8/2001

Gedanken zum Kreisschreiben Nr. 3 der EStV vom 22. Dezember 2000