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Verzeichnisse

Beaufsichtige Einrichtungen

Gemäss Art. 3 BVV1 führt jede kantonale BVG-Aufsichtsbehörde ein Verzeichnis der Einrichtungen, die sie beaufsichtigt. Das Verzeichnis ist öffentlich und wird im Internet publiziert.

Verzeichnis berufliche Vorsorge

Verzeichnis klassische Stiftungen

Informationsbestände

Die BVG- und Stiftungsaufsicht verfügt über folgende Informationsbestände der beaufsichtigten Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen:

  • Sitz und Adresse (siehe HR)
  • Name der Organe und deren Zeichnungsberechtigung (siehe HR)
  • Revisionstelle (siehe HR)
  • Experte für berufliche Vorsorge
  • Berater bzw. Vertreter
  • Verfügungen, Statuten, Reglemente, Jahresrechnungen, allgemeiner Schriftverkehr

Die Informationsbestände von aufgehobenen Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, werden nach einer Bereinigung bei der BVG- und Stiftungsaufsicht bis auf weiteres archiviert.