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2023

Aufsichtspraxis der BVS Zürich - Risikoorientierte Führung und Überwachung

Der Gesetzgeber hat dem obersten Organ einer Vorsorgeeinrichtung eine ausserordentlich umfassende Führungsverantwortung mitgegeben, den Direktaufsichtsbehörden einen ebenso umfassenden Überwachungsauftrag.

Marek Ondraschek (BVS Zürich) / Gabriele Schmid (BVS Zürich), Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe 12/2023

Umsetzung der Weisungen 01/2021 der OAK BV aus Sicht der Aufsicht - Transparente Tools für die Führungsorgane

Die Weisungen 01/2021 der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK) wollen die Anforderungen an die Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb klären. Damit wird das Ziel verfolgt, die für die Führungsorgane und Aufsichtsbehörden notwendigen Informationen über Risiko- und Entscheidungsstrukturen von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) einheitlich vorliegen zu haben.

Norbert Eberle (BVS Zürich) / Sarah Rosenthal (BVSA Aargau), Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe 05/2023