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31.05.2013

Rechtskraft Teilliquidationsreglement

Das Bundesgericht hat mit Urteil 9C_500/2012 vom 28. Februar 2013 festgehalten, dass erst im konkreten Fall einer Teilliquidation Arbeitgeber und Destinatäre die Möglichkeit haben, das Teilliquidationsreglement überprüfen zu lassen.

In Änderung der bisherigen aufsichtsrechtlichen Praxis ist die Zustellung der Genehmigungsverfügung inklusive Rechtsmittelbelehrung an die Arbeitgeber und Destinatäre nicht mehr Voraussetzung für die Rechtskraft der Genehmigungsverfügung.
Ziffer 24 unserer Richtlinie Genehmigung Teilliquidationsreglement wurde entsprechend aktualisiert.

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