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31.01.2019

Meldung Unterdeckung

Die BVS Zürich hat das Formular «Meldung Unterdeckung» überarbeitet. Das Formular ist uns von allen Vorsorgeeinrichtungen, die dem Freizügigkeitsgesetz unterstehen und per Bilanzstichtag eine Unterdeckung im Sinne von Art. 44 Abs. 1 BVV2 ausweisen, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres einzureichen. Ebenso sind uns sämtliche Unterlagen gemäss OAK-Weisungen W-01/2017 vom 24. Oktober 2017 betreffend Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge fristgerecht zuzustellen.

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