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06.06.2025
Die Direktaufsichtsbehörden haben im Jahr 2024 letztmals als Abrechnungsstelle für die jährliche Aufsichtsabgabe für die System- und Oberaufsicht (OAK-Abgabe) fungiert. Ab diesem Jahr erfolgt die Abrechnung neu über den Sicherheitsfonds BVG (Art. 56 Abs. 1 Bst. i. BVG).
Die BVS wird ab dem Jahr 2025 die ersten Rechnungen für die Aufsichtsgebühr 2025 bereits vor Ende des 3. Quartals versenden.
Aufgrund der erfolgreichen Inbetriebnahme der neuen Buchhaltungssoftware per 1.1.2025 werden somit ab Mitte Juni die ersten Rechnungen für die Aufsichtsgebühr 2025 versendet.