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13.07.2013
Die als öffentlich-rechtliche Anstalt verselbständigte BVG- und Stiftungsaufsicht (BVS) des Kantons Zürich verändert sich. So schafft die BVS mit organisatorischen und personellen Anpassungen die optimalen Voraussetzungen, um den heutigen gesetzlichen Aufsichtsaufgaben sowie den Entwicklungen und künftigen Anforderungen an die direkte Aufsicht von Vorsorgeeinrichtungen und klassischen Stiftungen gerecht zu werden.